Engagiert. Würdevoll. Aufmerksam
24 h – Bereitschaftsdienst
für pflegerische Notfälle
Bitte Beachten Sie: Wenn Sie außerhalb von regulären Praxissprechzeiten, akut einen Arzt wegen einer Erkrankung oder Verletzung benötigen, die nicht den Rettungsdienst oder Notarzt erforderlich macht, erreichen sie die Bereitschaftsdienstzentrale unter folgender Rufnummer 116 117
Bei Notfällen (Lebensbedrohlich) die Rufnummer 112.
Pflegesachleistungen
nach dem SGB XI
Medizinische Leistungen
nach dem SGB V
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
nach §45b SGB XI
Ihnen stehen 125 Euro pro Monat für die zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen unabhängig vom Pflegegrad zur Verfügung. Diesen Anspruch haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1.
Beratungsgespräch
nach §37 SGB XI
Pflegebedürftige die durch Angehörige Pflegegeld beziehen und gepflegt werden, sind verpflichtet eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, um die Qualität der Pflege sicher zu stellen.